Barbara Veith-Hallmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

Kompetenz aus Erfahrung

 


Ich vertrete meine Mandanten nach Absprache bundesweit vor den Amtsgerichten (Familien-, Vormundschafts-, Strafgericht), Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, vor dem Bundesverfassungsgericht sowie vor Vereins- und Schiedsgerichten.

 

Meine anwaltliche Tätigkeit setzt ein Vertrauensverhältnis voraus.

Basis dieses Vertrauensverhältnisses ist meine uneingeschränkte anwaltliche Verschwiegenheits-

verpflichtung gegenüber dem Mandanten und die verläßliche, umfassende Informationserteilung durch

den Mandanten.


Ich kann Ihnen nicht versprechen, daß Sie gewinnen. Darüber entscheiden die zuständigen

Gerichte. Ich kann Ihnen aber versprechen, daß ich mit meinem Fachwissen und meiner lang-

jährigen Berufserfahrung die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse Ihres Falles gründlich

recherchiere, Sie sorgfältig berate und engagiert gegenüber Ihrem Gegner vertrete - auch unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse und des Kostenrisikos.

Erforderlichenfalls erfolgt eine harte, aber faire juristische Auseinandersetzung mit

den Gegnern und Institutionen. Gleichzeitig bin ich erforderlichenfalls in Abstimmung mit Ihnen

bemüht, nach vernünftigen Kompromissen zu suchen.


Meine Tätigkeit soll für Sie nicht nur zu wirtschaftlich guten Ergebnissen führen und Ihre

Grundrechte wahren, sondern Ihnen auch den Rücken frei halten für den Blick nach vorn und

die Verarbeitung von Konflikten, die Sie möglicherweise schon seit Jahren belasten.

 

 

 

 

 

Erfahren Sie auch mehr zu den durch meine Tätigkeit abgedeckten Rechtsgebieten.

 

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