Barbara Veith-Hallmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

Zur Person

Barbara Veith-Hallmann

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht


Fachgebiete:

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Vereinsrecht
  • Vertragsrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht


Beruflicher Werdegang:

1974-1982

Studium Universität Bielefeld, einphasige Juristenausbildung mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeit


1982

Abschluss

September 1982-Februar 1983 Honorartätigkeit  für Osnabrücker Anwaltskanzlei


1983-1987

Zulassung zur Anwaltschaft im März 1983

Angestellte Rechtsanwältin in Osnabrücker Kanzlei mit Notariat, mit Tätigkeiten in allen Angelegenheiten einer Allgemeinkanzlei und der

Abfassung von notariellen Verträgen


1987

Eröffnung der eigenen Kanzlei

seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht


Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • 1. Vorsitzende des Klubs für Ungarische Hirtenhunde e.V.