Zur Person

Barbara Veith-Hallmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachgebiete:
- Familienrecht
- Erbrecht
- Vereinsrecht
- Vertragsrecht
- allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
Beruflicher Werdegang:
1974-1982
Studium Universität Bielefeld, einphasige Juristenausbildung mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Arbeit
1982
Abschluss
September 1982-Februar 1983 Honorartätigkeit für Osnabrücker Anwaltskanzlei
1983-1987
Zulassung zur Anwaltschaft im März 1983
Angestellte Rechtsanwältin in Osnabrücker Kanzlei mit Notariat, mit Tätigkeiten in allen Angelegenheiten einer Allgemeinkanzlei und der
Abfassung von notariellen Verträgen
1987
Eröffnung der eigenen Kanzlei
seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
- 1. Vorsitzende des Klubs für Ungarische Hirtenhunde e.V.
