Barbara Veith Hallmann, Rechtsanwaltskanzlei Osnabrück, Fachanwältin Familienrecht
Barbara Veith-Hallmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

Kontakt

Barbara Veith-Hallmann

Pagenkamp 12

49088 Osnabrück

Telefon: 0541-26643

Fax: 0541-201111

Email: kanzlei@veith-hallmann.de

Erbrecht

Die Tätigkeit im Erbrecht besteht zunächst in einer ausführlichen Sachverhaltsaufklärung, der Ermittlung familienrechtlichen Rechtsbeziehungen

und der vermögensrechtlichen Positionen. 


Es erfolgt sodann eine Beratung über die erbrechtlichen Möglichkeiten und deren konkrete Konsequenzen für den Mandanten.

 

Weitere Tätigkeiten sind die

  • Nachlassregelung,
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • die Testamentsvollstreckung,
  • die Regelung der Unternehmensnachfolge,
  • die Abfassung von Testamenten, Erbverträgen, Behindertentestamenten
  • die Abfassung von Verträgen mit Wirkung auf den Todesfall
  • die Abfassung vorsorgender Verträge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • die Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht

Im Erbrecht bestimmt u.a. die Einhaltung von Fristen den Erfolg der anwaltlichen Vertretung. Es ist daher wichtig, sich möglichst schnell nach dem Eintritt des Erbfalls bzw. nach dem Bekanntwerden eines Erbfalls anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 541 26643 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Barbara Veith-Hallmann