Barbara Veith-Hallmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Immerhin hat das neue FamFG für etliche Bereiche die Vertretung durch Anwälte zwingend vorgeschrieben, um die Rechte der Parteien sicherzustellen.

 

Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.


Meine Leistungen in diesem Bereich

  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt)
  • Vertretung in Scheidungsverfahren mit sämtlichen Folgesachen
  • Kindschaftssachen: Sorgerecht, Umgangsrecht
  • Teilungsversteigerungsverfahren
  • Abfassung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Abfassung von Verträgen und Vergleichen aus Anlass von Trennung und Scheidung
  • Abfassung von Eheverträgen


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