Kosten
Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen, auch von anwaltlicher Beratung, kommt ein Vertrag zustande, für den Kosten entstehen.
Die Kosten für die anwaltliche Dienstleistung richten sich, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen worden sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (www.brak.de).
Eine von den gesetzlichen Gebühren abweichende Vergütungsvereinbarung über die Kosten ist möglich.
Die Berechnung der Kosten erfolgt auf der Grundlage von Streitwerten, wenn keine andere Abrechnungsweise vorgeschrieben ist oder mit Ihnen vereinbart wurde. Der Streitwert ist gesetzlich geregelt. Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit werden in der Regel zu Beginn meiner Tätigkeit mit Ihnen besprochen. Fragen zu den Kosten werden jederzeit beantwortet.
Mandanten, die nicht über Vermögen oder ausreichendes Einkommen verfügen, werden auf die Inanspruchnahme von Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Verfahrenskostenhilfe in den Familiensachen bzw. Prozeßkostenhilfe in den übrigen Zivilsachen verwiesen.
