Pagenkamp 12
49088 Osnabrück
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Auf dem Gebiet des Vereinsrechtes bin ich seit über 15 Jahren anwaltlich und auch als Amtsträger in Vereinen tätig. Diese persönlichen Erfahrungen bringe ich ein in meine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Vereinsrechtes, die sich insbesondere auf folgende Tätigkeiten erstreckt:
Entscheidungen zum Vereinsrecht:
- Das VDH-Verbandsgericht ist kein Schiedsgericht, sondern Vereinsgericht (OLG Hamm I-8 SchH 2/08)
- Das Klubgericht des Klubs für Ungarische Hirtenhunde e.V. ist kein Schiedsgericht, sondern Vereinsgericht (OLG Hamm 8 SchH 2/98)
- Vor Anrufung staatlicher Gerichte muss der vereinsinterne Rechtsweg ausgeschöpft sein (LG München 23 O 7761/09)
- Die Bestellung zum Vorstand durch die Mitgliederversammlung ist nichtig, wenn das formelle Verfahren zur Aufnahme des Vorstands als Mitglied nach der Satzung nicht eingehalten wurde (AG Hamm 16 C 02/97)
- Der Widerruf der Zuchtstättenabnahme unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung und bedarf der Grundlage in der Vereinssatzung (LG Mannheim 10 S 80/09)
- Das Vereinsmitglied muß vereinsinterne Beschlüsse innerhalb angemessener, beschränkter Zeit geltend machen, wobei ein Zeitraum von 8 Monaten für die Klageerhebung zu lang ist (LG Darmstadt 1 O 256/10)
- Den Vereinsmitgliedern steht es grundsätzlich frei, zu welchem Zweck sie sich zusammenschließen, solange sie nicht gegen bestehende Gesetze, die guten Sitten und den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen mit der Folge, dass ein Raucherclub in Niedersachsen in das Vereinsregister einzutragen ist (OLG Oldenburg 12 W 39/08)
- Der Wesensrichter ist kein Amtsträger, die Suspendierung eines Wesensrichters ist keine Vereinsstrafe (VDH-Verbandsgericht 1 VG 3/2009)
- Die Veröffentlichung eines Protokolls der Mitgliederversammlung in der Vereinszeitung unterfällt den in § 7 Abs. 3 Ziffer 2 Nds. PresseG genannten
Geschäfts-, Jahres- und Verwaltungsberichten und ist einer Gegendarstellung nicht zugänglich (AG Osterholz-Scharmbeck 3 C 1056/11)