Als Rechtsanwalt in Osnabrück vertrete ich Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Der Tod eines Menschen führt bei den Angehörigen zu vielfältigen rechtlichen Fragen. Dies gilt umso mehr, wenn der Verstorbene keine Vorsorge für den Fall seines Ablebens getroffen hat. Das Versterben hat auch im Bereich des Familienrechts weitreichende Konsequenzen, etwa für das Scheidungsverfahren und den Unterhaltsanspruch. Meine Tätigkeit im Erbrecht besteht sowohl in der vorsorgenden Rechtsberatung (z.B. der Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, der Formulierung von Testamenten und Erbverträgen) als auch in der aussergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung der Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern, sonstiger Begünstigter oder übergangener Angehöriger sowie der Nachlassgläubiger. Zu meinen Tätigkeiten im Erbrecht gehören insbesondere
Wegen der Einhaltung von Fristen ist es im Erbfall notwendig, sich möglichst schnell an einen Anwalt zu wenden. |
Entscheidungen zum Erbrecht:
Der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist grundsätzlich nicht sittenwidrig (BGH IV ZR 7/10).